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Betriebliches Eingliederungsmanagement für kleine und mittlere Unternehmen

Im Rahmen der Gesundheitsförderung im Betrieb ist das "Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für kleine und mittlere Unternehmen KMU)" ein neues Instrument, mit dem kleine Unternehmen ihren Mitarbeitern dden beruflichen Wiedereinstieg nach Krankheit erleichtern und so ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern nachkommen können.

1. Wann sollte sich ein kleines oder mittleres Unternehmen für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement interessieren?

Wenn Mitarbeiter oft oder längerfristig ausfallen, ist das gerade für kleine und mittlere Unternehmen meist ein Problem. Finanziell bedeutet das Lohnfortzahlungen (v.a. Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern), Umsatzausfall und Kosten der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Schwerer wiegen aber oft der Verlust der Erfahrung, Überblick, Kompetenzen und Verbindungen.

Insofern haben die Unternehmen ein großes Interesse daran, alles zu unternehmen, was einen schnellen Wiedereinstieg in den aktiven Arbeitsprozess ermöglicht, beziehungsweise hilft einer erneuten Erkrankung vorzubeugen.

2. Die unternehmerische Pflicht

Durch das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind alle Arbeitgeber zur Einführung eines so genannten „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ für längerfristig erkrankte Beschäftigte verpflichtet. Die Vorschrift bestimmt, dass der Arbeitgeber bei allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen (42 Wochentage) oder wiederholt krank sind (30 Arbeitstage), Möglichkeiten klärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM ist ein Ausdruck der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers den Beschäftigten gegenüber. Ob ein BEM durchgeführt wurde, ist auch in Bezug auf krankheitsbedingte Kündigungen relevant.

3. Unsere Unterstützung

Die Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen sind in der Regel Geschäftsführer, keine Gesundheitsexperten. Sie haben im Allgemeinen weder die Fähigkeiten noch die Zeit, sich kompetent um die Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Dazu kommt, dass Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, über die Art ihrer Erkrankung Auskunft zu geben. In vielen Fällen wird der Mitarbeiter dem Arbeitgeber (und den anderen Mitarbeitern) nicht über seine Krankheit sprechen wollen, weil Krankheiten stigmatisiert sind (z.B. Psychische Erkrankungen, AIDS, Sucht).

Im Kontext der Arbeitswelt ist es also schwer möglich, eine vertrauensvolle Situation zur Bearbeitung der Problematik zu erzielen. Ohne eine offene Atmosphäre können die gesundheitlichen Probleme in der Regel nicht gelöst werden.

Hier setzt das BIPH-Angebot zum BEM an – „unser ABCD des BEM“.

A

Ausbildung

Sofern der Arbeitgeber sich dazu entscheidet das BEM selbst in die Hand zu nehmen und folglich keine externe und interne Unterstützung im Prozess wünscht, können wir das erforderliche Wissen vermitteln.

B

Beratung

Wünscht der Arbeitgeber eine interne Begleitung im Prozess, können wir ihm mit Beratung zur Seite stehen.     Grundsätzlich basiert das BEM auf freiwilliger Mitwirkung des Arbeitnehmers. Selbst wenn der Arbeitgeber eine externe Begleitung wünscht, kann der Arbeitnehmer eine externe Beteiligung ablehnen und/oder die Freigabe der personenbezogenen Daten verweigern. Damit ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das BEM durchzuführen und kann sich von uns beraten oder ausbilden lassen.

C

Coaching

Stimmt der Arbeitnehmer der externen Beteiligung zu, können wir den Arbeitgeber im Prozess der Umsetzung begleiten. Das Unternehmen lernt am eigenen Prozess, wie ein BEM sachgerecht durchgeführt wird. Das Coaching ist auch dann die maximale Begleitung, wenn der Arbeitnehmer der externen Steuerung des BEM-Prozesses nicht zustimmt.

D

Delegation

Will der Arbeitgeber den Prozess z.B. aus Kapazitätsgründen abgeben, und stimmt der Arbeitnehmer der externe Prozesssteuerung zu, kann das Verfahren an uns delegiert werden.

In den beiden Fällen A und B haben wir keinen Kontakt zu den persönlichen Daten des Mitarbeiters, in den Fällen C und D erhalten wir vom Mitarbeiter freiwillig die notwendigen persönlichen Informationen.

Das ABCD des Betrieblichen Eingliederungsmanagments

Im Falle der Delegation kann der Mitarbeiter räumlich und zeitlich getrennt von den Arbeitsstrukturen von speziell geschultem Personal zu für ihn geeigneten Maßnahmen beraten werden – absolute Diskretion (auch gegenüber dem Arbeitgeber) zugesichert. Der Arbeitgeber weiß ihn in guten Händen und dass ein BEM durchgeführt wird mit dem Ziel dem Unternehmen die Arbeitskraft des Mitarbeiters zu erhalten.

4. Wie funktioniert ein Betriebliches Eingliederungsmanagement?

In den Gesprächen mit der BEM-Beratungsstelle wird mit dem Mitarbeiter ein Maßnahmenplan erarbeitet. Dessen Ziel ist es, den notwendigen Hilfebedarf zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit gemeinsam zu ermitteln.

Das BEM findet ausschließlich auf freiwilliger Basis, also nur mit Einwilligung des Betroffenen statt. Alle Maßnahmen des BEM geschehen nur in Absprache mit den Betroffenen und  dem Ansprechpartner der BEM-Beratungsstelle. Ein BEM-Verfahren kann zu jedem Zeitpunkt auf Wunsch des Betroffenen beendet werden.

5. Was sind mögliche Ergebnisse?

Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit so weit möglich herzustellen und eine erneute Erkrankung zu verhindern. Neben der gesundheitsbezogenen Betreuung gehören dazu  sehr oft auch Veränderungen am Arbeitsplatz (z.B. Arbeitszeit, Inhalte, Hilfsmittel). Im Idealfall gelingt es eine für Mitarbeiter und Unternehmen zufriedenstellende Lösung zu finden, wie der Mitarbeiter seine Arbeitskraft im Unternehmen erhalten kann. Der Mitarbeiter erhält seinen Arbeitsplatz, die Unternehmen erhalten ihre Arbeitskraft und gewinnen Planungssicherheit.

Ein BEM kann aber auch scheitern. Schnell fortschreitende Krankheiten wie z.B. manche Krebs-Arten erlauben es nicht mehr, dass ein Mitarbeiter zurückkehren kann. Auch wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber nicht darüber unterrichten möchte, wird dem Arbeitgeber auf diese Weise verlässlich gespiegelt, dass dies nicht möglich ist und das BEM folglich gescheitert ist. Aber auch in diesem Fall gewinnen alle Betroffenen Handlungssicherheit.

Kontakt und weitere Informationen

Sind Sie als Unternehmer oder Mitarbeiter an einem BEM interessiert? Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte zunächst an Michael Häfelinger.

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